Festgeld Vergleich
Ein Festgeld gehört zu den Termingeldeinlagen und es sind Geldanlagen, welche für eine fest vereinbarte Zeit angelegt werden (z. B. 30, 60 oder 90 Tage). Das Festgeld kann am Ende der Laufzeit entweder verlängert, d. h. prolongiert werden, oder als eine Sichteinlage weitergeführt werden. Bei einer Prolongation wird oftmals der aktuell geltende Zinssatz zugrunde gelegt.
Durch einen Vergleich beim de Portal www.Festgeld-Vergleich.com lässt sich feststellen, dass bei dieser Geldanlage ein Mindestguthaben vorhanden sein muss, um in ein Festgeld investieren zu können. Häufig liegt das Mindestguthaben bei 5.000 Euro. Andere Banken wiederum benötigen lediglich mindestens 2.500 Euro, um in ein Festgeld Geld anlegen zu können. Ferner gibt es bei einem Festgeldkonto eine Staffelung von Geldanlagegrenzen, ab denen ein anderer bzw. höherer Zinssatz gilt. Beispielsweise kann die Staffelung wie folgt aussehen: 5.000 Euro mit 1 % Zinsen, 7.500 Euro mit 1,3 % Zinsen und 10.000 Euro mit 1,7 % Zinsen. Ferner ist die Höhe der Zinsen auch von der Anlagedauer abhängig. Wer sein Geld längerfristig in ein Festgeld anlegt, erhält mehr Zinsen. Das bedeutet, wer statt 30 Tage Anlagedauer 90 Tage wählt, erhält zugleich mehr Zinsen, aber dafür muss der Anleger in Festgeld den Nachteil berücksichtigen, dass er in der Regel innerhalb dieser 90 Tage nicht über das Geld verfügen kann.
Tipp: Festgeld Vergleich
Die Zinsen, die der Sparer am Ende der Laufzeit erhält, werden entweder ausgezahlt (z. B. auf ein Girokonto) oder thesauriert, d. h. die Zinsen werden wieder auf das Festgeld gutgeschrieben und werden bei der nächsten Zinszahlung mit verzinst.
In der Regel ist die vorzeitige Verfügung über die Termineinlage nicht möglich. Jedoch kann das Festgeld beliehen werden. Außerdem lassen viele Banken aus Kulanz die vorzeitige Verfügung gegen eine Zahlung von sog. Vorschusszinsen zu.
Die Bedeutung von Termingeldern bzw. Festgeldern ist erheblich zurückgegangen. Zwar unterliegen die Termingelder in der EU der Mindestreservepflicht, aber für die Banken ergibt sich in einem Vergleich zu Sichteinlagen eine bessere Verwertbarkeit bei einer Kreditvergabe und eine bessere Disponierbarkeit.
Außerdem wird das Festgeld durch einen Einlagensicherungsfonds gesichert, sofern die Bank freiwillig bei dem Einlagensicherungsfonds teilnimmt. Die Höhe der Absicherung kann hier in die Millionenhöhe gehen. Die "Entschädigungseinrichtung deutscher Banken" schützt seit dem Jahre 1998 sämtliche Einlagen von privaten Banken und Bausparkassen, die einen Sitz in Deutschland haben, mit bis zu 90 % ihres Wertes - jedoch maximal bis zu 50.000 Euro je Anleger und nicht je Konto.